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VEJA-ZEUGNISBERATUNG: Über 20 Jahre Erfahrung mit Arbeitszeugnissen für Fach- / Führungskräfte!

Ist Ihr Arbeitszeugnis ein Chancenkiller?

Arbeitszeugnis als ChancenkillerFür Arbeitnehmer ist es heute wichtiger denn je, ein gutes Arbeitszeugnis zu haben. Zwar ist es bei einer Bewerbung nur ein einzelner Mosaikstein und sicherlich nicht allein dafür ausschlaggebend, dass man die ausgeschriebene Stelle erhält. Doch sind Ihre Zeugnisse – insbesondere das aktuelle Arbeitszeugnis bzw. Zwischenzeugnis – mittelmäßig oder gar schlecht, weisen sie Ungereimtheiten oder Doppeldeutigkeiten auf und bieten sie dem Leser dadurch Interpretationsspielräume, dann werden aus ihnen schnell Stolpersteine. Denn gibt es genügend Bewerber, bei denen alles stimmig ist, werden Sie womöglich gar nicht erst zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen.

Was aber zeichnet ein gutes Zeugnis aus. Einzelbewertungen im Sinne der Schulnote gut oder gar sehr gut sind das eine. Doch mindestens genauso wichtig ist, dass das Zeugnis individuell, informativ und vollständig ist. Ein blasses, wenig aussagekräftiges Zeugnis, das aus einer bloßen Aneinanderreihung von Standardtextbausteinen besteht, wird bei Bewerbungen keinen nachhaltigen Eindruck hinterlassen – auch wenn alle Aussagen für sich genommen besten Noten entsprechen.

Zeugnisse fallen oft schlechter aus, als beabsichtigt

Leider kommt es in der Praxis sehr oft vor, dass ein Zeugnis schlechter ausfällt, als vom Aussteller beabsichtigt oder es für den Empfänger angemessen wäre. Dies kann unterschiedlichste Gründe haben. Die häufigsten sind:

Zeitmangel, Nachlässigkeit, mangelnde Kenntnis der Zeugnissprache, zu geringe Informationen vom Fachvorgesetzten und zu geringes Ausdrucksvermögen. Nur selten steckt böse Absicht dahinter. Daher sollten Sie gerade ein als gut deklariertes Zeugnis besonders kritisch unter die Lupe nehmen und sind Personalabteilungen meist auch einsichtig, wenn man sein Zeugnis reklamiert.

Das neue Problem

Zur Zeitersparnis werden in den Personalabteilungen neuerdings immer häufiger Softwareprogramme zur Erstellung eines Arbeitszeugnisses eingesetzt. Das Ergebnis: Eine lieblose Aneinanderreihung von standardisierten Textbausteinen – meist ohne konkreten Tätigkeitsbezug im Beurteilungspart. Soll sich aber Ihr Arbeitszeugnis bei Bewerbungen von der Masse abheben, nützt es Ihnen nichts, wenn es zwar gute oder gar sehr gute Beurteilungen enthält, der Leser aber nicht den Eindruck erhält, dass wirklich Ihre Leistung und Ihr Verhalten beschrieben wurden. Erst konkrete Aussagen mit direktem Bezug zu der ausgeübten Tätigkeit, z.B. zu Ihren Erfolgen oder speziellen Kenntnissen, bringen “Salz in die Suppe”  und machen gute Beurteilungen glaubhaft. Daher sollten Sie Ihr Zeugnis auch dann reklamieren, wenn es als solches gut ist, Sie aber das Gefühl haben, dass es sich um einen 08/15-Text handelt. Dies ist z.B. dann der Fall, wenn der Beurteilungspart mit ausgetauschtem Namen auch für jemand anderes und für eine ganz andere Tätigkeit verwendet werden könnte.

20 Jährige Expertise bei der Beurteilung von ArbeitszeugnissenNutzen Sie meine mehr als 20-jährige Expertise

Als Expertin für Arbeitszeugnisse möchte ich Sie dabei unterstützen, ein faires, aussagekräftiges und individuelles Abschlusszeugnis, Zwischenzeugnis, Vorläufiges Zeugnis, Dienstzeugnis, Ausbildungszeugnis oder Praktikumszeugnis zu erhalten. Eine Investition, die sich schnell bezahlt macht!

Lassen Sie Ihr Zeugnis prüfen!

Warum Sie gerade ein gutes Zeugnis besonders unter die Lupe nehmen sollten

Ein gutes Zeugnis macht sehr viel Arbeit und verlangt vom Aussteller einiges an Sprachvermögen. An beidem, vor allem aber an der Zeit, mangelt es meist in den häufig sehr überlasteten Personalabteilungen. Daher ist besonders bei den guten Zeugnissen Vorsicht geboten!

Sie sollten sehr genau prüfen, ob Ihr Zeugnis nicht nur gut gemeint, sondern auch gut gemacht ist. Denn es genügt nicht, einfach nur ein paar Standardtextbausteine aneinanderzureihen, wie es die Hersteller von Zeugnisprogrammen gern weismachen wollen. Der Beurteilungstext sollte vielmehr individuell auf den Mitarbeiter zugeschnitten sein. Dies beinhaltet zum Beispiel tätigkeitsbezogene Aussagen zum Arbeitserfolg, eine Nennung spezifischen Fachwissens oder die Anführung der für die Tätigkeit wichtigen Eigenschaften und Fähigkeiten.

Machen Sie den Test

Könnte Ihre Beurteilung mit ausgetauschtem Namen auch für einen anderen Mitarbeiter verwendet werden?

Gibt der Beurteilungspart Hinweise darauf, in welchem Bereich Sie tätig waren ( kaufmännischer, sozialer, kreativer, vertrieblicher oder wissenschaftlicher Bereich) oder könnte er auch für einen Mitarbeiter mit ganz anderer Tätigkeit verwendet werden?

Wenn Sie eine oder beide Fragen mit ja beantwortet haben, dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es sich um einen 08/15-Text handelt, der beim Leser keinen sehr nachhaltigen Eindruck hinterlassen wird.

Warten Sie nicht zu lange

Um Verjährungs- und Verwirkungsfristen einzuhalten, sollte eine Prüfung möglichst zeitnah erfolgen! Dies gilt auch dann, wenn es sich “nur” um ein Zwischenzeugnis handelt. Denn dieses wird Bindungswirkung für das Abschlusszeugnis erhalten, wenn Sie es nicht beanstanden.

Beauftragen Sie ein schriftliches ZeugnisgutachtenLassen Sie sich telefonisch beraten

Übrigens:
Eine von der VEJA-Zeugnisberatung durchgeführte Erhebung hat gezeigt, dass ca. zwei Drittel der Arbeitnehmer ihr Zeugnis nicht richtig einschätzen und negative oder nachteilige Aussagen nicht erkennen. 53,8 % hielten ihr Zeugnis für besser, 12,6 % für schlechter. Ein Grund mehr, den Zeugnis-Check vom Profi machen zu lassen.

Bei mir wird Service großgeschrieben!

Service - Schriftlicher oder telefonischer Zeugnischeck für Arbeitnehmer und Unternehmen uvm.Ich arbeite für:
♦ Fach-/Führungskräfte aller Berufe und Branchen
♦ Arbeitgeber
♦ Anwälte
♦ Personalberater

Mein breites Spektrum an Dienstleistungen umfasst:
♦ Schriftlicher oder telefonischer Zeugnischeck für Arbeitnehmer und Unternehmen
Prozessoptimierung für Unternehmen – Beratung bei der Verbesserung von innerbetrieblichen Zeugniserstellungsabläufen
♦ Schulungen und Seminare für Personalfachkräfte

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Häufige Fragen

Kann ich mit Hilfe von Ratgebern oder Informationen aus dem Internet mein Arbeitszeugnis selbst prüfen?

Der Buchhandel hält eine Vielzahl von Büchern bereit und auch unter den mehr als 700.000 Google-Treffern zu dem Schlagwort Arbeitszeugnis finden Sie viele nützliche (leider auch viele falsche oder veraltete) Informationen, anhand derer Sie sich in das Thema einarbeiten können. Dies ist jedoch sehr zeitaufwendig. Außerdem fehlt Ihnen zum Schluss immer noch die Erfahrung, die wichtig ist, um auch Formulierungen richtig zu deuten, die in den Ratgebern nicht 1:1 wieder zu finden sind.

Daher ist es ratsam, Arbeitszeugnisse generell von einem Profi begutachten zu lassen – hängt doch einfach zu viel für Sie von ihnen ab.

Kann ich eine Berichtigung meines Zeugnisses verlangen und was ist dabei zu beachten?

Wenn das Zeugnis Ihre Tätigkeit, Ihre Leistung und Ihr Verhalten nicht richtig oder umfassend genug darstellt, haben Sie einen Anspruch auf Berichtigung.

Grundsätzlich sollten Sie zunächst einmal das Gespräch mit Ihrem (ehemaligen) Fachvorgesetzten oder der Personalabteilung suchen und herausfinden, in wie weit dies aus Absicht oder Versehen geschah. Ganz häufig sind die Mängel nur auf Unwissenheit oder Nachlässigkeit, nicht aber auf bösen Willen zurückzuführen und ist der Arbeitgeber dann auch durchaus bereit, entsprechende Korrekturen vorzunehmen.

Sollte jedoch Uneinigkeit in der Auslegung des Zeugnisses bzw. in der Festlegung einer gerechtfertigten Note bestehen, empfiehlt es sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht hinzu zu ziehen, um eine Berichtigung ggf. gerichtlich durchzusetzen.

Aber Achtung: Warten Sie mit der Reklamation Ihres Zeugnisses nicht zu lange, da Sie sonst eine Verwirkung des Berichtigungsanspruches riskieren.

Muss ich befürchten, dass der Arbeitgeber aus Verärgerung über die Reklamation das Zeugnis verschlechtert, statt es zu verberssern?
Nein. Der Arbeitgeber darf ein Arbeitszeugnis nur an den reklamierten Stellen und nur zu Ihren Gunsten ändern. Ansonsten ist er an seinen ursprünglichen Zeugnistext gebunden.
Wie erkenne ich, ob ein Zeugnisberater wirklich qualifiziert ist?
Die Berufsbezeichnung ‚Zeugnisberater’ ist leider nicht geschützt. Das heißt, dass sich jeder als ein solcher ausgeben kann – ob er dafür qualifiziert ist oder nicht. Daher sollten Sie vor Auftragserteilung kritisch hinterfragen, welche fachliche Qualifikation der Ihr Zeugnis bearbeitende Berater hat und über wie viele Jahre Berufserfahrung in der Begutachtung von Arbeitszeugnissen er verfügt. Kein seriöser Anbieter dieser Dienstleistung wird Ihnen dies krumm nehmen.
Warum sollte ich mich für die VEJA-Zeugnisberatung entscheiden?
Die VEJA-Zeugnisberatung ist ein kleines Beratungsunternehmen, das ganz individuell und flexibel auf die Wünsche ihrer Kunden eingehen kann. Ich war 1998 die erste, die einen solchen Service anbot und habe im Laufe der Jahre inzwischen Tausende von Beratungen und Gutachten durchgeführt. Dadurch verfüge ich über eine reiche, fast 25-jährige Erfahrung auf diesem Gebiet. Aufgrund dieser fachlichen Qualifikation habe ich darüber hinaus verschiedene Bücher für renommierte Verlage geschrieben, bin mehrfach als Expertin im Fernsehen sowie Hörfunk aufgetreten und unterstützte vielfach Journalisten bei der Abfassung von Fachartikeln. Des Weiteren werde ich im Rahmen von gerichtlichen Auseinandersetzungen auch häufig von Anwälten hinzugezogen und schule in Seminaren oder Inhouse-Schulungen Personalfachleute in der treffsicheren Analyse sowie im richtigen Schreiben von Arbeitszeugnissen.
Sagt der Preis etwas über die Beratungsqualität aus?
Ja, denn die Erstellung eines Zeugnisgutachtens ist eine sehr individuelle Dienstleistung, die viel Zeit beansprucht. Mit Kurzanalysen oder Gutachten, die zwar umfangreich sind, doch größtenteils nur standardisierte, allgemeingültige Phrasen zur Zeugnissprache enthalten, ist Ihnen wenig gedient. Denn Sie müssen für eine etwaige Diskussion mit Ihrem Arbeitgeber nicht nur wissen, wie das Zeugnis insgesamt zu bewerten ist, sondern auch warum das so ist. Sie müssen konkret benennen können, welches die problematischen Formulierungen sind, wo Aussagen fehlen bzw. Leerstellen vorhanden sind und welche formalen Mängel das Zeugnis enthält. Eine pauschale Reklamation, nach dem Motto: ‚Das Zeugnis ist zu schlecht’ genügt nicht. Sparen Sie nicht an der falschen Stelle!
Werden meine Daten und Unterlagen vertraulich behandelt?
Selbstverständlich behandeln wir alle Aufträge absolut diskret und vertraulich, was natürlich auch Ihre Daten sowie Unterlagen umfasst.

 

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