Fürsorgepflicht des Arbeitgebers
Arbeitgeber haben eine Fürsorgepflicht gegenüber ihren Mitarbeitern. Diese umfasst auch die Ausstellung von Arbeitszeugnissen. Denn insbesondere bei Abschlusszeugnissen und auch Ausbildungszeugnissen hängt sehr viel für den Mitarbeiter ab. Guter Wille allein genügt daher nicht. Ein Zeugnisschreiber muss auch wissen, wie es geht. So klafft zwischen dem eigenen Anspruch, ein faires sowie angemessenes Arbeitszeugnis auszustellen und der Realität oftmals eine erhebliche Lücke und gilt für die überwiegende Zahl der Arbeitszeugnisse: “Gut gemeint, aber schlecht gemacht.”
Arbeitszeugnis: Visitenkarte für Arbeitnehmer und ausstellendes Unternehmen
Eine fehlerhafte oder unprofessionelle Aufmachung fällt nicht nur negativ auf den Mitarbeiter zurück. Auch für das Unternehmen stellt ein Arbeitszeugnis eine Visitenkarte dar, mit der es sich nach außen präsentiert.
Stellen Sie Ihre Zeugnisse auf den Prüfstand
Sind Ihre Zeugnisse noch up-to-date?
Haben sich Fehler eingeschlichen?
Spiegeln sie immer die gewünschte Benotung wider?
Sind die von Ihnen geschriebenen Arbeitszeugnisse rechtssicher?
Auch wenn sich die Zeugnissprache nicht permanent ändert, so ändern sich doch im Laufe der Jahre hier und da die diesbezüglichen Gepflogenheiten wie auch die Rechtsprechung. Um etwaige Fehler nicht kontinuierlich fortzuschreiben, sollten Sie Ihre Arbeitszeugnisse von Zeit zu Zeit extern überprüfen lassen.
Übersenden Sie mir ein oder mehrere Zeugnisbeispiele aus Ihrem Hause (z.B. ein Zeugnis einer Führungskraft, eines Sachbearbeiters, eines gewerblichen Mitarbeiters und eines Azubis). Diese dürfen selbstverständlich anonymisiert sein. Sie erhalten dann für jedes Zeugnis eine 4- bis 5-seitige schriftliche Auswertung, die Ihnen aufzeigt, mit welchen Schulnoten der Leser die Beurteilungen rückübersetzen wird und ob bzw. wo das Zeugnis formale Mängel oder ungeschickte Formulierungen enthält, die unbeabsichtigt als verdeckte Kritik aufgefasst werden könnten. Geprüft und kommentiert wird außerdem die Struktur des Zeugnisses sowie die inhaltliche Vollständigkeit.
Selbstverständlich analysiere ich auch Zeugnisse, die Ihnen im Rahmen einer Bewerbung vorgelegt werden.
Bearbeitungsdauer
ca. 3-4 Arbeitstage
Preis pro Arbeitszeugnis
90,00 € (umsatzsteuerbefreit)
zzgl. 25% bei Eilbearbeitung innerhalb von 1-2 Arbeitstagen
So funktioniert’s
Schicken Sie mir das Zeugnis / die Zeugnisse per E-Mail, Post oder Fax zu – gern auch in anonymisierter Form. Auf Wunsch kann die Kommunikation mittels 7-Zip auch verschlüsselt erfolgen. Sie erhalten umgehend eine Bestätigung des Auftragseingangs.
Alle Aufträge und Unterlagen werden absolut vertraulich behandelt!
Unsere Kontaktdaten
VEJA-Zeugnisberatung
21073 Hamburg
Kerschensteinerstr. 19
Tel. 040 / 607 945 78
Fax. 040 / 607 945 80